Neu ab 01.01.2009
Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen
Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6000 Euro. Der neue Flyer des ZDH informiert über die steuerlichen Neuregelungen und erläutert die Praxis anhand von Beispielen.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.



